Atteste für Kita und Schule
Wenn ein Kind krankheitsbedingt nicht in die Kita oder Schule gehen kann, fragen Eltern häufig nach einer ärztlichen Bescheinigung. Ein ärztliches Attest ist jedoch nicht nach jeder Erkrankung erforderlich.
Schule: Meist reicht die Entschuldigung der Eltern
Bei einer gewöhnlichen krankheitsbedingten Abwesenheit ist für Berliner Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kein ärztliches Attest erforderlich. Die Eltern müssen die Schule über das Fehlen informieren und die Abwesenheit entsprechend den schulischen Vorgaben entschuldigen.
Ein ärztliches Attest kann die Schule in begründeten Einzelfällen verlangen, beispielsweise bei Zweifeln an einem krankheitsbedingten Fernbleiben. Eine generelle Attestpflicht besteht nicht.
Keine „Gesundschreibung“ erforderlich
Für die Rückkehr in Kita oder Schule ist grundsätzlich keine ärztliche „Gesundschreibung“ erforderlich. Eine solche Bescheinigung ist medizinisch auch nicht sinnvoll: Bei einer Untersuchung lässt sich nicht zuverlässig feststellen oder bescheinigen, dass ein Kind vollständig gesund ist oder weiterhin symptomfrei bleiben wird.
Entscheidend ist, ob das Kind wieder ausreichend erholt und belastbar ist und die Gemeinschaftseinrichtung nach den geltenden Regelungen besuchen darf.
Wann ist ein Attest erforderlich?
Eine ärztliche Bescheinigung kann in besonderen Situationen erforderlich sein, beispielsweise:
- bei begründeten Zweifeln an einem krankheitsbedingten Fernbleiben,
- bei bestimmten Prüfungen oder bei Prüfungsunfähigkeit,
- bei bestimmten Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz,
- in weiteren gesetzlich geregelten Sonderfällen.
Besonderheiten bei Infektionskrankheiten
Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen besondere Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung wieder besucht werden darf und ob dafür ausnahmsweise eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab.
Kosten für Atteste
Wird eine ärztliche Bescheinigung gewünscht, obwohl hierfür keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, handelt es sich in der Regel um eine privat zu zahlende ärztliche Leistung.
Weitere Informationen finden Sie bei unseren Selbstzahlerleistungen / Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Berliner Senatsverwaltung und beim Robert Koch-Institut (RKI):
- Berliner Senatsverwaltung – Regelungen zur Schulbesuchspflicht und zu ärztlichen Attesten
- RKI – Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen bei Infektionskrankheiten
Letzte redaktionelle Prüfung: August 2026
