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Kardiologische Untersuchung

Bei 0,8% aller Neugeborenen besteht eine angeborene Veränderung am Herzen,

diese Zahl ist bei Frühgeborenen noch deutlich höher. Zunehmend wird die Diagnose

bei einem komplexen Herzfehler auch schon vor der Geburt mittels Ultraschall

gestellt. In diesem Fall sind wir gerne bereit, Sie auch vor der Geburt des Kindes

zu beraten und Kontakt zu den chirurgischen Zentren herzustellen.

Nach einem operativen Eingriff sind kardiologische Untersuchungen erforderlich, die

im Anschluss an die Entlassung ambulant in unserer Praxis durchgeführt werden

können. Das Ausmaß und die Häufigkeit der Untersuchungen hängt ab von der Art

des Herzfehlers und der klinischen Entwicklung des Kindes.

Fällt innerhalb der ersten Wochen oder im frühen Säuglingsalter der körperlichen

Untersuchung ein Herzgeräusch auf, ist dies ein Grund für eine Abklärung.

Bei vielen gesunden und altersgerecht entwickelten Kindern wird im Rahmen eines

Infektes oder bei einer Routineuntersuchung ein Herzgeräusch festgestellt, in den

meisten Fällen handelt es sich dabei um ein harmloses Strömungsgeräusch. Je nach

Befund wird vom behandelnden Arzt eine kardiologische Untersuchung veranlasst. Falls eine Veränderung am Herzen festgestellt wird, werden die Befunde im Anschluss an die Untersuchung mit dem Patienten und den Angehörigen besprochen und das weitere Vorgehen geplant.

Auch bei Kindern können Herzrhythmusstörungen auftreten. Manchmal fällt den Eltern oder dem Patienten selbst ein unregelmäßiger Herzschlag auf, bei einigen Menschen besteht anfallsartig ein Herzrasen.
Nach ungeklärter Bewusstlosigkeit oder dem Auftreten von Schmerzen in der Brustregion insbesondere bei Belastung ist in einigen Fällen eine kinderkardiologische Untersuchung zu erwägen.

In jedem Fall ist es wichtig, die Vorstellung zu einer kardiologischen Untersuchung gemeinsam mit dem behandelnden Arzt zu planen, da diese/r die Vorgeschichte kennt und die Indikation stellen kann.

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