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ePa (elektronische Patientenakte)

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29.06.2025

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) rät derzeit ab!

 Am 15. Januar beginnt in mehreren Modellregionen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese Akte wird automatisch angelegt, sofern Sie nicht widersprechen (Opt-out-Verfahren). Auch Kinder erhalten eine eigene ePA – Jugendliche ab 15 Jahren können eigenständig darüber verfügen.

In der ePA sollen künftig medizinische Daten wie Befunde, Arztbriefe, Überweisungen oder Medikationspläne zentral gespeichert werden. Doch aus kinder- und jugendärztlicher Sicht sind wesentliche Fragen ungeklärt – insbesondere im Hinblick auf

  • unterschiedliche Vorstellungen getrennter Sorgeberechtigter,

  • das Hochladen hochsensibler Gesundheitsdaten,

  • die datenschutzrechtliche Abgrenzung zwischen Eltern und Kindern (v. a. unter 15 Jahren),

  • die Handhabung bei Sorgerechtsstreitigkeiten oder in Kinderschutzfällen.

Zudem wurden jüngst Sicherheitslücken bekannt, aufgedeckt vom Chaos Computer Club (CCC).

Vor diesem Hintergrund rät der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) derzeit ausdrücklich davon ab, die ePA zu nutzen – zumindest solange, bis die bestehenden Risiken und Unklarheiten zufriedenstellend gelöst sind. 


Informieren Sie sich umfassend über die Funktionsweise der ePA und insbesondere über Ihre Rechte zur Ablehnung der ePA (vollständig oder in Teilen). Offizielle Informationen bietet die Gematik als zuständige Organisation.

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